SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIV VERSORGUNG

Was ist „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ - SAPV?

SAPV bedeutet die Betreuung und Behandlung von schwerstkranken Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung zu Hause, im Pflegeheim und im Hospiz. Hochspezialisierte pflegerische und medizinische Leistungen werden durch ein multiprofessionelles Team, dem Palliativnetz Ulm erbracht.

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf SAPV für jeden Versicherten seit April 2007.

SAPV-Leistungen ergänzen die bereits bestehenden ambulanten Angebote, sie sind immer zusätzlich zur allgemeinen medizinisch-pflegerischen Betreuung. Im Rahmen der SAPV können komplexe palliativmedizinische Leistungen in Zusammenarbeit mit den Haus– und Fachärzten, der Brückenpflege, den ambulanten Pflegediensten, den Kliniken, dem ambulanten Hospizdienst, den Psychoonkologen und Seelsorgern angeboten werden.

Unser Bestreben ist es, eine bestmögliche Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden zu Hause zu ermöglichen.

Das Palliativnetz Ulm besteht aus einem Koordinator, 10 Haus- und Fachärzten und 13 Pflegefachkräften mit anerkannter Weiterbildung und Qualifikation. Das Palliativnetz Ulm bietet seinen Patienten an 7 Tagen einen 24- Stunden-Rufbereitschaftsdienst an.

Durch Kooperationsvereinbarungen mit den ambulanten Hospizvereinen der Umgebung können bei der Betreuung unserer SAPV-Patienten ambulante Hospizhelfer mit eingebunden werden.

 

Wie kommt ein Patient zu SAPV?

Voraussetzung für eine Betreuung im Rahmen der SAPV ist eine Verordnung für spezialisierte ambulante Palliativversorgung(SAPV). Diese kann von Haus-und Fachärzte im ambulanten Bereich sowie von Klinikärzten ausgestellt werden.

Grundlage für die Verordnung SAPV (Muster 63) ist eine genaue Beschreibung der komplexen Beschwerden. Hierzu gehört neben detailierten Angaben der Diagnosen die Beschreibung der schweren Symptome, die einen hohen pflegerischen und medizinischen Aufwand erklären und begründen.

Bei unsicheren Fällen bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Koordinator Herrn Junginger, um im Vorfeld klären zu können, ob die Voraussetzungen für eine SAPV-Betreuung  erfüllt sind.

Die Verordnung für SAPV wird von Herrn Junginger an die zuständige Krankenkasse zur Genehmigung weitergeleitet. Der medizinischen Dienst der Krankenkassen(MDK) muss binnen 7 Tagen entscheiden, ob die Indikation für die SAPV gegeben und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesichert ist.

Nach der Anmeldung und Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse kann mit der Versorgung begonnen werden, auch unabhängig der noch ausstehenden Genehmigung zur Kostenübernahme.